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Herausgabe der Schriften des Johannes von Damaskus

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Johannes von Damaskus – Vom Finanzbeamten zum Mönch

Zum Leben des Johannes von Damaskus (geboren um 670, gestorben nach 749) existieren keine zeitgenössischen Quellen. Da er bereits um 800 als Heiliger verehrt wurde, enthalten die seit dem 11. Jh. auf arabisch und griechisch verfassten Lebensbeschreibungen des Johannes von Damaskus vor allem erbauliche Wundergeschichten und wenig historisch verlässliches Material.

Sicher verbürgt ist demgegenüber die früh einsetzende Wirkung seiner Schriften, insbesondere derjenigen, die die byzantinische Ikonenverehrung verteidigen: Auf der Synode von Hiereia (754), die sich gegen die Verehrung der Ikonen aussprach, wurde er namentlich für seine Irrlehren verurteilt. Nachdem sich allerdings wenig später die Ikonenverehrung erneut durchsetzte, rehabilitierte das Zweite Konzil von Nicäa (787) Johannes von Damaskus und erklärte die Beschlüsse von Hiereia für nichtig. Seither gilt Johannes von Damaskus als der letzte große Kirchenvater und sein Werk als besonders orthodoxe Summe aus den Lehren der großen Kirchenvätertradi­tion, an deren Ende er steht.

Als christlicher Beamter unter muslimischer Herrschaft

Johannes entstammte einer christlich-arabischen Familie und wurde unter dem Namen Manṣūr b. Sarǧūn um 670 in Damaskus geboren. Sein Großvater, nach dem er benannt wurde, war zunächst unter dem byzantinischen Kaiser Maurikios (582–602) Steuereinnehmer in Damaskus und übte auch unter der persischen Herrschaft (612–628) ein hohes Amt in der Finanzverwaltung aus. Zwar bestrafte ihn der byzantinische Kaiser Herakleios (610–642) nach der Rückeroberung der Stadt, doch durfte er sein Amt weiter behalten.

Auch als Damaskus 635 in den Machtbereich des muslimisch-arabischen Imperiums überging, behielt er seine berufliche Stellung. Sein Amt ging schließlich auf seinen Sohn Sarǧūn b. Manṣūr über, dem die Quellen ein besonders nahes Verhältnis zum Kalifen ‛Abd al-Malik nachsagen, der 685–705 in Damaskus herrschte, das 661 zum Sitz der regierenden Dynastie der Omaijaden geworden war.

Während der Herrschaft des Kalifen ‛Abd al-Malik wurde Manṣūr b. Sarǧūn, der spätere Johannes von Damaskus, wohl zunächst Mitarbeiter und später Nachfolger im Amt seines Vaters; wie lange auch er als Finanzbeamter tätig war, ist nur aus Indizien zu erschließen: Unter Kalif al-Walīd I. (705–715) entstand ein zunehmender Druck auf die in seinem Dienst stehenden Christen, zum Islam überzutreten. Dieser Druck intensivierte sich unter ‛Umar II. (717–720) und mündete schließlich in die vollständige Arabisierung der Staatskanzlei und die Verdrängung des als Amtssprache bis dahin noch immer gebräuchlichen Griechisch.

Rückzug ins Kloster

Obwohl Manṣūr b. Sarǧūn zweifellos auch des Arabischen in Wort und Schrift mächtig war, spricht einiges dafür, dass er im Zuge der genannten Umwälzungen irgendwann zwischen 705 und 720 seinen Dienst in Damaskus quittierte und sich unter dem Mönchsnamen Johannes in ein Kloster in der Nähe von Jerusalem, zurückzog. Dort verfasste  er sein umfangreiches theologisches Werk, in dem er nach eigenem Selbstverständnis nichts Neues sagen, sondern das Bewährte und dogmatisch Einwandfreie zusammenfassen wolle.

Seine Reden zur Verteidigung der heiligen Ikonen machten ihn so zum Spezialisten schlechthin für die Bilderverehrung, seine Darlegung des rechten Glaubens wurde zum vielbeachteten Nachschlagewerk für zahlreiche theologische Fragen und strahlte auch in den lateinischen Westen aus.